Niedere Börde ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Börde
Einwohner
7037 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 39326 (7 Orte, siehe Gemeindegliederung)39345 (Vahldorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039202039201 (Jersleben)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niedere Börde, Hauptstraße 1, 39326 Niedere Börde
2. Ordnungsamt Niedere Börde, Am Markt 10, 39326 Niedere Börde
3. Bauamt Niedere Börde, Bahnhofstraße 5, 39326 Niedere Börde
Gemeinde Niedere Börde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein Windpark mit 14 Windturbinen, einem Umspannwerk und neuen Zufahrtswegen soll zwischen den Gemeinden Hohe und Niedere Börde entstehen. Der Bebauungsplan für das Gebiet, das die Ortsteile Dahlenwarsleben, Warsleben und Irxleben umfasst, ist derzeit in Arbeit. Die Gemeinden sollen im kommenden Jahr über das Vorhaben abstimmen. Der Baubeginn ist für 2026 geplant, die Fertigstellung für das erste Quartal 2028.
Eine öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niedere Börde vom 9. April 2024 informiert über den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Dahlenwarsleben“.
Weitere Bebauungspläne betreffen die Aufstellung der Abrundungssatzung „Lindenweg“ in der Ortschaft Samswegen und den Bebauungsplan für das Wohngebiet III in Jersleben.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.