Niedere Börde ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Börde
Einwohner
7037 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 39326 (7 Orte, siehe Gemeindegliederung)39345 (Vahldorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039202039201 (Jersleben)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niedere Börde, Hauptstraße 1, 39326 Niedere Börde
2. Ordnungsamt Niedere Börde, Am Markt 10, 39326 Niedere Börde
3. Bauamt Niedere Börde, Bahnhofstraße 5, 39326 Niedere Börde
Gemeinde Niedere Börde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein Windpark mit 14 Windturbinen, einem Umspannwerk und neuen Zufahrtswegen soll zwischen den Gemeinden Hohe und Niedere Börde entstehen. Der Bebauungsplan für das Gebiet, das die Ortsteile Dahlenwarsleben, Warsleben und Irxleben umfasst, ist derzeit in Arbeit. Die Gemeinden sollen im kommenden Jahr über das Vorhaben abstimmen. Der Baubeginn ist für 2026 geplant, die Fertigstellung für das erste Quartal 2028.
Eine öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niedere Börde vom 9. April 2024 informiert über den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Dahlenwarsleben“.
Weitere Bebauungspläne betreffen die Aufstellung der Abrundungssatzung „Lindenweg“ in der Ortschaft Samswegen und den Bebauungsplan für das Wohngebiet III in Jersleben.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.