Niedere Börde ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Börde
Einwohner
7037 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 39326 (7 Orte, siehe Gemeindegliederung)39345 (Vahldorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039202039201 (Jersleben)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niedere Börde, Hauptstraße 1, 39326 Niedere Börde
2. Ordnungsamt Niedere Börde, Am Markt 10, 39326 Niedere Börde
3. Bauamt Niedere Börde, Bahnhofstraße 5, 39326 Niedere Börde
Gemeinde Niedere Börde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein Windpark mit 14 Windturbinen, einem Umspannwerk und neuen Zufahrtswegen soll zwischen den Gemeinden Hohe und Niedere Börde entstehen. Der Bebauungsplan für das Gebiet, das die Ortsteile Dahlenwarsleben, Warsleben und Irxleben umfasst, ist derzeit in Arbeit. Die Gemeinden sollen im kommenden Jahr über das Vorhaben abstimmen. Der Baubeginn ist für 2026 geplant, die Fertigstellung für das erste Quartal 2028.
Eine öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niedere Börde vom 9. April 2024 informiert über den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Dahlenwarsleben“.
Weitere Bebauungspläne betreffen die Aufstellung der Abrundungssatzung „Lindenweg“ in der Ortschaft Samswegen und den Bebauungsplan für das Wohngebiet III in Jersleben.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.